Erschließung

Erschließung

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Er|schlie|ßung 〈f. 20das Erschließen

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Er|schlie|ßung, die; -, -en:
das Erschließen (1, 3); das Erschlossenwerden.

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Erschließung,
 
die Gesamtheit der Maßnahmen, die nach dem Baugesetzbuch Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks sind, d. h. die die bauliche oder gewerbliche Nutzung durch Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz erst ermöglichen. Die Erschließung von Baugrundstücken ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten Aufgabe der Gemeinden (§§ 123 ff. Baugesetzbuch). Diese haben Erschließungsanlagen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs herzustellen. Die Erschließung muss mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen. Der Einzelne hat keinen Rechtsanspruch auf Erschließung gegen die Gemeinde.

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Er|schlie|ßung, die; -, -en: das Erschließen (1, 3), Erschlossenwerden.

Universal-Lexikon. 2012.

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